Schildkrötenhaltung 

Ein wichtiges Anliegen der SIGS ist die artgerechte Haltung von Schildkröten in Menschenobhut. Durch detaillierte Informationen auf unserer Website, Einsteiger-Veranstaltungen in den Regionalsektionen und einer Beratungshotline auf unserer Website bemühen sich die Vereinsmitglieder ihre langjährigen Erfahrungen an Einsteiger weiterzugeben. Dabei werden auf die für die Schildkrötenhaltung relevanten, gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen.

Informationen zur Haltung von Schildkröten des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

Schildkröten sind keine Haustiere für Kinder! 
Schildkröten sind sensible und nicht leicht in Menschenobhut zu haltende Wildtiere. Alle  Schildkrötenarten sind vom Aussterben stark bedroht. Sie sollen nur gehalten werden, wenn eine artgerechte und dauernde Pflege gewährleistet werden kann.

Erwerb von Schildkröten

Bevor Sie Schildkröten im Zoofachhandel oder von Züchtern erwerben, kontaktieren Sie uns. Wir vermitteln Ihnen gerne Kontaktadressen zu den Auffangstationen in der Schweiz. Diese geben, sofern vorhanden, gerne Schildkröten an verantwortungsbewusste und mit der Schildkrötenhaltung vertrauten Haltern ab. Voraussetzung sind freie Plätze in einem tierschutzkonformen und artgerechten Schildkrötengehege.

Wieviele Nachzuchten sind sinnvoll? 

Mit dem Versuch, Schildkröteneier erfolgreich auszubrüten, übernimmt der Schildkrötenhalter die Verantwortung, alles zu tun, um die Schlüpflinge artgerecht zu halten und zu gesunden, geschlechtsreifen Schildkröten heranwachsen zu lassen. Verantwortungsbewusste Schildkrötenhalter erzielen deshalb nur so viele Nachzuchten wie sie selber halten oder an andere Halter abgeben können. Zu viele "überzählige" Schildkröten finden immer noch den Weg in die Auffangstationen der SIGS oder werden einfach ausgesetzt. Es ist wünschenswert, dass sich die Schildkrötenhalter selber eine Beschränkung auferlegen und, wenn überhaupt, nur in geringer Zahl Eier ausbrüten.

Gesetzliche Bestimmungen zur Schildkrötenhaltung in der Schweiz 

Die SIGS ist bemüht, dass sich Schildkrötenhalter - und insbesondere ihre Mitglieder - an die für den Import, Kauf und die Schildkrötenhaltung geltenden gesetzlichen Bestimmungen von Bund und Kanton halten. Sie orientiert regelmässig über geltende und sich verändernde Bestimmungen in ihrer Vereinszeitschrift sowie an zahlreichen Veranstaltungen der SIGS und ihrer Sektionen.