Freisetzungsverordnung (FrSV)
Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt
Seit 2008 verbietet die Freisetzungsverordnung den Umgang mit Rotwangen-Schmuckschildkröten (Trachemys scripta elegans), da die Tiere in der Schweiz invasiv sind und der Artenvielfalt schaden. Wer vor Jahren ein solches Tier erstanden oder erhalten hat, braucht sich dennoch nicht von ihm zu trennen. Eine Registrierung gestattet es Zoos und Auffangstationen, Rotwangen-Schmuckschildkröten zu halten. Private müssen ihre Tiere einer registrierten Auffangstation übertragen und mit dieser einen Vertrag zur Gebrauchsleihe abschliessen.