Schildkröte gefunden - was tun?

Sie haben eine Land- oder Wasserschildkröte gefunden, was können Sie nun tun?

Eine von Ihnen aufgefundene Schildkröte ist mit der allergrössten Wahrscheinlichkeit keine  einheimische Schildkröte und sollte wenn immer möglich aus der freien Natur entfernt und mitgenommen werden. Die Schildkröte ist entweder aus einem Gehege eines Schildkrötenhalters entwichen oder aber bewusst in freier Natur ausgesetzt worden. 

Aufgefundene Schildkröten sollten aus folgenden Gründen nicht in freier Natur sich selbst überlassen werden:

  • Die Umgebungsbedingungen sind in der ganzen Schweiz für Schildkröten ungeeignet. Das Klima ist zu kühl und meist auch zu feucht. 
  • Die Schildkröten stammen aus mediterranen, tropischen oder subtropischen Ländern, die keine langen Winter mit Minustemperaturen kennen und sterben deshalb oft einen qualvollen Kältetod.
  • Die Schweizer Landschaft ist ausserhalb der Alpen stark besiedelt. Strassen, Brücken, Mauern, aber auch Gewässer und steil abfallendes Gelände stellen für die Schildkröten eine grosse Bedrohung dar. Tödliche Verletzungen sind mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Folge der für die Schildkröten lebensfeindlichen Umgebung.
  • Bestimmte Schildkrötenarten wie die Rotwangen- oder Gelbwangen-Schmuckschildkröte können mehrere Jahre in Teichen überleben. Sie gehören zu den invasiven Tierarten und gefährden unsere einheimische Fauna. Unter anderem fressen sie den Laich von Amphibien und  Insektenlarven in grossen Mengen. Damit beeinträchtigen sie die lokale Biodiversität und können das Aussterben von einheimischen Tierarten mitverursachen.

Die Absicht, der aufgefundenen Schildkröte die erlangte Freiheit zu gönnen und in freier Natur zu belassen, ist zwar verständlich, aber aus den oben genannten Gründen nicht sinnvoll. Im Falle von invasiven Schildkrötenarten wie der Rotwangen-Schmuckschildkröte ist die Freisetzung zum Schutz der einheimischen Flora und Fauna sogar ausdrücklich verboten.

"Wer eine Rotwangen-Schmuckschildkröte findet, sollte es der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Kantone unterhalten Fachstellen – sogenannte Neobiota-Stellen – für invasive gebietsfremde Organismen, zu denen auch die Rotwangen-Schmuckschildkröte gehört. Auf jeden Fall ist dafür zu sorgen, dass das Reptil in eine registrierte Einrichtung kommt oder eingeschläfert wird." (Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU, 2020)

Konkrete Massnahmen, die Sie im Falle einer aufgefundenen Schildkröte ergreifen können:

  • Entwichene Schildkröten entfernen sich meist nur wenige hundert Meter von ihrem ursprünglichen Gehege. Erkundigen Sie sich in unmittelbarer Nähe zum Fundort über vermisste Schildkröten.
  • Melden Sie sich bei der örtlichen Polizeistelle. Die Polizei weiss, wo sich ein Chip-Lesegerät befindet, mit dem bei gechipten Tieren festgestellt werden kann, wer Besitzer/in ist.
  • Kontaktieren Sie den zuständigen Wildhüter.
  • Kontaktieren Sie den Tierrettungsdienst.
  • Melden Sie das gefundene Tier bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale an.  Damit sichern Sie sich auch rechtlich ab gegen einen allfälligen Vorwurf, ein Tier, das Ihnen nicht gehört, behalten zu haben.

Ein aufgefundenes Tier dürfen Sie nicht einfach behalten oder unkontrolliert weitergeben. Gemäss Gesetz geht ein Fundtier nach zwei Monaten ins Eigentum des Finders über, wenn der Finder die gesetzlichen Pflichten erfüllt hat: Er muss den Fund der kantonalen Fundmeldestelle melden (Art. 720a Abs. 1 und 2 ZGB). Mit der Meldung bei der Schweizerischen Tiermeldezenrale ist diese Pflicht erfüllt. Wer diesen Finderpflichten nachkommt, erwirbt das Tier zu Eigentum, wenn innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntmachung oder Anzeige der Eigentümer nicht festgestellt werden kann.

Wie unterstützt Sie die SIGS?

Über unsere Hotline beraten wir Sie gerne, was Sie im Fall von aufgefundenen Schildkröten tun können.